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Gasanbieter F.A.Q.

Wie funktioniert ein Gasanbieterwechsel?

Ein Wechsel des Gasanbieters ist mit sehr geringem bürokratischem Aufwand für den Endverbraucher verbunden. Sie müssen nur einen Wechselantrag bei dem neuen Anbieter stellen, indem Sie ihm Ihren bisherigen Versorger, Ihre Kundennummer, die Zählernummer, den aktuellen Zählerstand sowie Ihren ungefähren Jahresverbrauch mitteilen.

Muss ich meinen Vertrag beim bisherigen Gasversorger selbst kündigen?

Nein, das übernimmt der neue Gasanbieter für Sie, wenn Sie Ihren Vertrag fristgerecht kündigen. Nur wenn Sie bei Ihrem bisherigen Gasversorger das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen, sollten Sie sich vorsichtshalber bei Ihrem neuen Gasanbieter erkundigen, ob Sie Ihren alten Vertrag selbst kündigen müssen.

Kann ich auch als Mieter kündigen?

Das ist meistens möglich. Wenn Ihr Vermieter Vertragspartner des Gaslieferanten ist und die Gaskosten anteilig über die Nebenkostenabrechnung auf Sie umlegt, sollten Sie vorab klären, ob Sie dennoch den Gasanbieter wechseln können. Wenn Sie jedoch vom Gasanbieter eine Rechnung auf Ihren Namen erhalten, können Sie ohne Zustimmung Ihres Vermieters problemlos den Gasanbieter wechseln.

Welche Unterlagen benötige ich bei einem Gasanbieterwechsel?

Sie benötigen Ihre Bankverbindung sowie die letzte Rechnung Ihres derzeitigen Gasanbieters. Auf dieser finden Sie den Namen des Anbieters, Ihre Kundennummer, Ihre Zählernummer, den Zählerstand sowie Ihren aktuellen Gasverbrauch. Diese Angaben müssen Sie für den Wechselantrag bereithalten.

Kann es vorkommen, dass ich bei einem Wechsel zeitweise ohne Gasversorgung bleibe?

Nein, das ist ausgeschlossen. In Deutschland herrscht eine Energieversorgungspflicht. Das heißt für Sie, dass bei einem Wechsel absolut keine Gefahr besteht, ohne Gaslieferant dazustehen. Der bisherige Gasanbieter ist verpflichtet, Sie weiterhin mit Gas zu beliefern, bis der neue Gasanbieter die Lieferung übernimmt. Das kann in Notfällen auch über das Kündigungsdatum hinaus der Fall sein.

Was passiert, wenn mein Gasanbieter zahlungsunfähig ist?

Auch in diesem Fall gilt, dass das lokale Gasversorgungsunternehmen sofort die Lieferung übernehmen muss. Wenn Sie jedoch einen Tarif mit Vorkasse gewählt haben, bekommen Sie die bereits geleistete Vorauszahlung nicht zurück. Das Risiko einer Insolvenz des Gasanbieters ist normalerweise gering. Dennoch empfiehlt es sich schon bei Vertragsabschluss, die meist etwas günstigeren Tarife mit jährlicher oder halbjährlicher Vorauszahlung nur dann zu wählen, wenn Sie das minimale Risiko der doppelten Zahlung im Falle einer Insolvenz des Gasanbieters miteinkalkulieren.

Besteht ein Kontrahierungszwang für den Gasanbieter?

Nein, ein Kontrahierungszwang besteht nur für den lokalen Gasanbieter. Andere Anbieter können bei der Schufa eine Anfrage durchführen und im Fall einer negativen Auskunft den Vertrag ablehnen.

Sind beim Gasanbieterwechsel technische Änderungen erforderlich?

Nein, es müssen keinerlei technische Änderungen vorgenommen werden. Der bisherige Gaszähler wird vom neuen Gasanbieter weiterhin genutzt. Der Wechsel erfolgt reibungslos und ohne Unterbrechung. Das Einzige, was Sie bemerken, ist, dass Sie die Rechnung nun von Ihrem neuen Anbieter erhalten.

Was ist, wenn ich bei meinem bisherigen Gasanbieter schon Abschlagszahlungen geleistet habe?

Falls der Vertrag vorzeitig gekündigt wurde, kann es sein, dass Sie an Ihren bisherigen Gasanbieter zu viel bezahlt haben. Das bedeutet aber keinen Nachteil für Sie, da Sie von Ihrem alten Anbieter eine Abschlussrechnung erhalten, in der alle geleisteten Vorauszahlungen verrechnet und zurückerstattet werden.